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Egal ob Sie gerne ein komplett neues Haus gebaut haben möchten oder ein charmantes altes Häuschen an Ihre ureigensten Wohnwünsche anpassen möchten, Sie benötigen ein brauchbares Konzept und oftmals auch eine Baugenehmigung. In Ungarn wurde im buchstäblichen Sinne so viel Unsinn gebaut, dass die Regelgebung in technischem Sinne sehr streng geworden ist. Statik, Feuerschutz und auch nachhaltiges Bauen und der daran verbundene Umweltschutz spielen eine ganz wichtige Rolle. An sich eine löbliche Entwicklung, wäre da nicht die Bürokratie, die das Ganze nach sich zieht.

Im Allgemeinen ist es in Ungarn recht einfach die eigenen Wünsche baulich umzusetzen. Wirklich schwierig ist es nur bei Baudenkmälern und geschützten Dorfansichten, die allerdings immer weiter um sich greifen. Hier ist die Verwirklichung der eigenen Wohnwünsche dem Denkmalschutz untergeordnet. Der Rest der Einschränkungen ergibt sich aus dem Gesetz hauptsächlich aufgrund von Sicherheitsbestimmungen wie Feuerschutz, aus Umweltbestimmungen, Wahrung der Privatsphäre der Nachbarn und anderen Schutzbestimmungen. Das Gesetz wird dann noch ergänzt durch den örtlich gültigen Bebauungsplan - und der kann vieles bestimmen oder auch ganz allgemein gehalten sein. Inzwischen sind "nahe Null-Energie-Häuser" vorgeschrieben, sowohl beim Neubau, als auch bei Erweiterungen.

Um diese Vorschriften umzusetzen ist prinzipiell erst einmal alles genehmigungspflichtig, eine Besonderheit gilt für Wohngebäude, die sind unter Umständen meldepflichtig. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind nur Umbauten im Inneren des Gebäudes, Erneuerungen am vorhandenen Gebäude, soweit sich nicht die Größe verändert wird und kleinere Bauten, die keinem Wohnzweck dienen (zum Beispiel Abstellraum unter 100 m³, nicht höher als 4,50 m Firsthöhe, bestimmte Terrassenüberdachungen, alle privat genutzten Schwimmbecken). Nach Fertigstellung der Arbeiten müssen Sie sich die Nutzung genehmigen lassen, während dieses Verfahrens werden die Arbeiten überprüft. Beides, Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung sind gebührenpflichtig, abhängig von der Art, der Anzahl und der Größe der Gebäude. Zusätzliche Gebühren dürfen erhoben werden, wenn die Gebühren nach Liste nicht ausreichen um die Kosten der Behörde zu decken.
 
Für neue Wohngebäude und Erweiterungen unter einer Gesamtfläche von 300 m² gilt wie schon erwähnt eine Meldepflicht, Baudenkmäler ausgenommen - kommt bei Neubauvorhaben naturgemäß seltener vor, ist aber nicht ausgeschlossen, denken Sie an eine geschützte Scheune auf dem Grundstück oder ein leeres Grundstück im Schutzgebiet eines Weltkulturerbes. Die Meldepflicht bedeutet allerdings nicht, dass das Bauamt nichts prüfen würde. Dementsprechend sind die Unterlagen für die Baumeldung identisch mit denen für den Genehmigungsantrag, auch das Erfordernis einen Architekten einzuschalten ist bei der Baumeldung gegeben. Allerdings prüft das Bauamt nur die formalen Erfordernisse und auf die Einhaltung der geltenden Bauvorschriften. Der Hauptvorteil jedoch liegt darin, dass man nach 15 Tagen mit dem Bau beginnen darf. Die Gebührenfreiheit ist ist nur ein kleiner Vorteil, denn das Verfahren ist angesichts der Kosten für den Architekten nicht wesentlich preisgünstiger, aber mit Sicherheit sehr viel schneller. Wer schnell baut ist sicher im Vorteil, denn in den ersten Jahren kostet die Nutzungsmeldung nichts, danach wird eine jährliche Gebühr von 200.000 Ft fällig. Nach zehn Jahren muss das Haus unbedingt fertig sein. Noch einmal sei erwähnt, dass nur diese neuen Wohngebäude unter die Meldepflicht fallen, alles andere bleibt unverändert genehmigungspflichtig.

Selbstverständlich ist eine Baugenehmigung auch ein Kostenfaktor. Allerdings sind die gültigen Geldstrafen inzwischen derart hoch, dass niemand die Strafe als bequeme und preiswertere Alternative einkalkulieren kann. Wer z.B. illegal seinen Wohnraum erweitert wird mit 150.000 Ft (ca. 450,- €) je Quadratmeter zur Kasse gebeten und wer einen größeren Stall ohne Genehmigung abbricht muss mit einer Strafe von 100.000 Ft (ca. 300,- €) je Quadratmeter rechnen. Für jeden Gesetzesverstoss und jeden Gebäudetyp gibt es einen größenabhängigen Grundbetrag der Strafe. Im Extremfall darf zudem Abbruch oder Wiederaufbau der illegal gebauten oder abgebrochenen Gebäude verlangt werden, bevor über einen Bauantrag entschieden wird. Baumaßnahmen die überhaupt nicht genehmigungsfähig sind müssen in jedem Fall abgebrochen werden. Inzwischen sind viele Dörfer rundum fotografiert und damit sind bauliche Veränderungen ganz einfach beweisbar, von Google Earth und Streetview ganz zu schweigen...

Hier wiederum greift unser Service. Natürlich sind wir vertraut mit den gesetzlichen Bestimmungen und können daher gleich die Dinge berücksichtigen bzw. durch eine geschickte Planung vermeiden, die für eine Baugenehmigung notwendig sind und die Wünsche darauf kontrollieren, dass Planungen, die so nach ungarischem Recht schlicht und einfach nicht erlaubt sind, vermieden werden. Wir besprechen mit Ihnen Ihre ganz persönlichen Wünsche und machen Ihnen kreative Vorschläge. Unser Vorteil ist, dass wir uns einerseits in Ihrer Muttersprache mit Ihnen verständigen können und ganz wichtig auch die Wohnbedürfnisse des Ausländers voll und ganz auch aus persönlicher Ansicht kennen - sogar mit den Nuancen diverser Nationalitäten. In enger Zusammenarbeit mit einem ungarischen Architekten erstellen wir dann einen definitiven Plan, der dann zur Genehmigung eingereicht wird. Hierin ist bereits alles festgelegt was das Gebäude ausmacht und daher werden alle relevanten Details von Beginn an mit Ihnen abgesprochen. In Ungarn muss der Bauantrag durch einen zugelassenen Architekt eingereicht werden. Nachstehend finden Sie einen kleinen Ausschnitt aus unseren Arbeiten, die Pläne zeigen übrigens verschiedenen Projekte.

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Ansicht eines Neubauvorhabens in 3D Ansicht eines Neubauvorhabens in 3D
  
Umbau und Erweiterung eines alten Bauernhauses in 3D Umbau und Erweiterung eines alten Bauernhauses in 3D
 
Innenansicht eines Hauses in 3D Innenansicht eines Hauses in 3D
 
Ein möbilierter Grundriss ist für die meisten Menschen besser verständlich Ein möbilierter Grundriss ist für die meisten Menschen besser verständlich
 
In dieser Form ist der Grundriss fertig für den Bauantrag* In dieser Form ist der Grundriss fertig für den Bauantrag
 
Ansicht wie das Bauamt sie fordert, zunächst das bestehende Gebäude* Ansicht wie das Bauamt sie fordert, zunächst das bestehende Gebäude
 
und nun die geplante Version des selben Hauses* und nun die geplante Version des selben Hauses
 
Schnitte sind ebenfalls zur Genehmigung notwendig* Schnitte sind ebenfalls zur Genehmigung notwendig
* 2013 wurde ein elektronisches Verfahren eingeführt, papiergebundene Pläne werden als amtliche Unterlagen für einen erheblichen Teil ausphasiert.
 
Wenn auch Sie eine Planung benötigen, dann nehmen Sie doch einfach Kontakt auf und fordern Sie ein Angebot an. Auch wenn Sie bei uns kein Haus oder Baugrundstück erworben haben, so können Sie diese Dienste gerne in Anspruch nehmen. Leider ist Ungarn zu gross um überall tätig zu werden, daher können wir nur im Bereich südlich des Balaton bis zur kroatischen Grenze bauen, hingegen ist die Einreichung eines Bauantrags landesweit möglich. Fragen Sie uns doch einfach um ein unverbindliches Angebot.
 
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Magyar Kúria Building Services Limited mit Büro in Várong, in der Nähe vom Thermalbad Igal in Ungarn, betrachtet sich nicht ausschließend als Makler, sondern vor allem als Ihr persönliches Serviceunternehmen rundum Immobilien, gebraucht oder als Neubau auf Ihrem oder einem von uns vermittelten Grundstück, als Ferienwohnung oder Ferienhaus, wie auch als Haus zu Wohnzwecken. Neben den touristischen Metropolen wie zum Beispiel Siófok am Plattensee können wir Ihnen Ihr eigenes Bauernhaus in für den Dorftourismus interessanten Orten anbieten, genau wie eine Stadtwohnung in beispielsweise Kaposvár oder Pécs. Wir helfen Ihnen bei Kur oder Urlaub und Ihrer Investition zwischen Balaton und Drava (Drau), wir werden für Sie tätig in den Komitaten Somogy, Tolna und Baranya. Für alle Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.