Egal
ob Sie gerne ein komplett neues Haus gebaut haben möchten oder
ein
charmantes altes Häuschen an Ihre ureigensten
Wohnwünsche
anpassen möchten, Sie benötigen ein brauchbares
Konzept und
oftmals auch eine Baugenehmigung. In Ungarn wurde im
buchstäblichen Sinne so viel Unsinn gebaut, dass die
Regelgebung
in technischem Sinne sehr streng geworden ist. Statik, Feuerschutz und
auch nachhaltiges Bauen und der daran verbundene Umweltschutz spielen
eine ganz wichtige Rolle. An sich eine löbliche Entwicklung,
wäre da nicht die Bürokratie, die das Ganze nach sich
zieht.
Im
Allgemeinen ist es in Ungarn recht einfach die eigenen Wünsche
baulich umzusetzen. Wirklich schwierig ist es nur bei
Baudenkmälern und geschützten Dorfansichten, die allerdings
immer weiter um sich greifen. Hier ist
die
Verwirklichung der eigenen Wohnwünsche dem Denkmalschutz
untergeordnet. Der Rest der Einschränkungen ergibt sich aus
dem
Gesetz hauptsächlich aufgrund von Sicherheitsbestimmungen wie
Feuerschutz, aus Umweltbestimmungen, Wahrung der Privatsphäre
der
Nachbarn und anderen Schutzbestimmungen. Das Gesetz wird dann noch
ergänzt durch den örtlich gültigen
Bebauungsplan - und
der kann vieles bestimmen oder auch ganz allgemein gehalten sein.
Inzwischen sind "nahe Null-Energie-Häuser" vorgeschrieben, sowohl
beim Neubau, als auch bei Erweiterungen.
Um
diese Vorschriften umzusetzen ist prinzipiell erst einmal alles
genehmigungspflichtig, eine Besonderheit gilt für
Wohngebäude, die
sind unter Umständen meldepflichtig. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind nur
Umbauten im Inneren des Gebäudes, Erneuerungen am vorhandenen
Gebäude,
soweit
sich nicht die Größe verändert wird und kleinere
Bauten, die keinem
Wohnzweck dienen (zum Beispiel Abstellraum unter 100 m³,
nicht höher als 4,50 m Firsthöhe, bestimmte
Terrassenüberdachungen, alle privat genutzten Schwimmbecken). Nach
Fertigstellung der Arbeiten
müssen Sie sich die Nutzung genehmigen lassen, während dieses
Verfahrens werden die Arbeiten überprüft. Beides,
Baugenehmigung und
Nutzungsgenehmigung sind gebührenpflichtig, abhängig von der
Art, der
Anzahl und der Größe der Gebäude. Zusätzliche
Gebühren dürfen erhoben
werden, wenn die Gebühren nach Liste nicht ausreichen um die
Kosten der
Behörde zu decken. Für neue
Wohngebäude und Erweiterungen unter einer Gesamtfläche von
300 m² gilt wie schon erwähnt eine Meldepflicht,
Baudenkmäler ausgenommen - kommt bei
Neubauvorhaben naturgemäß seltener vor, ist aber nicht
ausgeschlossen,
denken Sie an eine geschützte Scheune auf dem Grundstück oder
ein
leeres Grundstück im Schutzgebiet eines Weltkulturerbes. Die
Meldepflicht bedeutet allerdings nicht, dass das Bauamt nichts
prüfen
würde. Dementsprechend sind die Unterlagen für die Baumeldung
identisch mit denen für den Genehmigungsantrag, auch das
Erfordernis
einen Architekten einzuschalten ist bei der Baumeldung gegeben.
Allerdings prüft das Bauamt nur die formalen Erfordernisse
und auf die Einhaltung der geltenden Bauvorschriften. Der
Hauptvorteil jedoch liegt darin, dass man nach 15 Tagen mit dem Bau
beginnen darf. Die Gebührenfreiheit ist ist nur ein kleiner
Vorteil,
denn das Verfahren ist angesichts der Kosten für den
Architekten nicht wesentlich preisgünstiger, aber mit Sicherheit
sehr
viel schneller. Wer schnell baut ist sicher im Vorteil, denn in den
ersten Jahren kostet die Nutzungsmeldung nichts, danach wird eine
jährliche Gebühr von 200.000 Ft fällig. Nach zehn Jahren
muss das Haus
unbedingt fertig sein. Noch
einmal sei erwähnt, dass nur diese neuen Wohngebäude unter
die
Meldepflicht fallen, alles andere bleibt
unverändert
genehmigungspflichtig.
Selbstverständlich
ist eine
Baugenehmigung auch ein Kostenfaktor. Allerdings sind die
gültigen
Geldstrafen inzwischen derart hoch, dass niemand die Strafe als bequeme
und preiswertere Alternative einkalkulieren kann. Wer z.B. illegal
seinen Wohnraum erweitert wird mit 150.000 Ft (ca. 450,- €) je
Quadratmeter zur Kasse gebeten und wer einen größeren
Stall ohne Genehmigung
abbricht muss mit einer Strafe von 100.000 Ft (ca. 300,- €) je
Quadratmeter rechnen. Für jeden Gesetzesverstoss und
jeden
Gebäudetyp gibt es einen
größenabhängigen
Grundbetrag der Strafe. Im Extremfall darf zudem Abbruch oder
Wiederaufbau der illegal gebauten oder abgebrochenen Gebäude
verlangt werden, bevor über einen Bauantrag entschieden wird.
Baumaßnahmen die überhaupt nicht
genehmigungsfähig sind
müssen in jedem Fall abgebrochen werden. Inzwischen sind viele
Dörfer rundum fotografiert und damit sind bauliche
Veränderungen ganz einfach beweisbar, von Google Earth und Streetview ganz zu
schweigen...
Hier wiederum greift unser Service.
Natürlich sind wir vertraut mit den gesetzlichen Bestimmungen
und
können daher gleich die Dinge berücksichtigen bzw. durch eine
geschickte Planung vermeiden, die
für
eine Baugenehmigung notwendig sind und die Wünsche darauf
kontrollieren, dass Planungen,
die so nach ungarischem Recht schlicht und einfach nicht erlaubt sind,
vermieden werden.
Wir besprechen mit Ihnen Ihre ganz persönlichen
Wünsche und
machen Ihnen kreative Vorschläge. Unser Vorteil ist, dass wir
uns
einerseits in Ihrer Muttersprache mit Ihnen verständigen
können und ganz wichtig auch die Wohnbedürfnisse des
Ausländers voll und ganz auch aus persönlicher
Ansicht kennen
- sogar mit den Nuancen diverser Nationalitäten. In enger
Zusammenarbeit mit einem ungarischen Architekten erstellen wir dann
einen definitiven Plan, der dann zur Genehmigung eingereicht wird.
Hierin ist bereits alles festgelegt was das Gebäude ausmacht
und
daher werden alle relevanten Details von Beginn an mit Ihnen
abgesprochen. In Ungarn muss der Bauantrag durch einen zugelassenen
Architekt eingereicht werden. Nachstehend finden Sie einen kleinen
Ausschnitt aus unseren Arbeiten, die Pläne zeigen
übrigens
verschiedenen Projekte.
Bitte klicken Sie auf die
Fotos, um diese in Originalgrösse zu sehen.
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